Im Durchführungsbeschluß (EU) 2024/734 der Kommission vom 27. Februar 2024 wurde beschlossen, dass Produkte mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Auszug: … „Die Genehmigungen laufen am 30. Juni 2024 aus. Gema?ß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurden bei der Europa?ischen Chemikalienagentur Antra?ge auf Verla?ngerung der Genehmigungen eingereicht. Die Antra?ge werden von den zusta?ndigen Beho?rden Da?nemarks, Finnlands, Frankreichs, der Niederlande, Norwegens und Spaniens als bewertende zusta?ndige Beho?rden bewertet. … „Aus Gru?nden, die die Antragsteller nicht zu vertreten haben, ist zu erwarten, dass die Genehmigungen auslaufen, bevor u?ber ihre Verla?ngerung entschieden ist. Daher sollte der Ablauf der Genehmigungen um einen ausreichend langen Zeitraum verschoben werden, damit die Antra?ge gepru?ft werden ko?nnen. In Anbetracht der Fristen fu?r die Bewertungen durch die bewertenden zusta?ndigen Beho?rden sowie fu?r die Ausarbeitung und U?bermittlung der Stellungnahmen durch die Agentur und unter Beru?cksichtigung der Zeit, die die Kommission fu?r eine Entscheidung u?ber die Verla?ngerung der Genehmigungen der genannten Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 beno?tigt, sollten die Ablaufdaten auf den 31. Dezember 2026 verschoben werden.“Bei Fragen zur Verwendung unserer MausEX- und Contrax-Produkte steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung.