In Österreich wurde eine neue Leitlinie zum Einsatz von Antikoagulanzien veröffentlicht: Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen
Demnach dürfen private Endverbraucher „künftig“ keine Produkte mit Antikoagulanzien mehr verwenden. Alphachloralose-haltige Produkte bleiben zugelassen.
„Künftig“ heißt: Die Leitlinie tritt 10 Monate nach Veröffentlichung in Kraft (Datum der Leitlinie: 1. Juni 2025), d. h. zum 1. April 2026.
Für professionelle (in AT: konzessionierte) Schädlingsbekämpfer gilt dann ein Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung.
Hier wird Bezug genommen auf die Kriterien des Leitfadens NoCheRo-Guidance for the Evaluation of Rodent Traps (Umweltbundesamt Deutschland). Fallen, die diese erfüllen, gelten als hinreichend wirksam, sofern die privaten Verwender über die korrekte Handhabung informiert sind.