In Österreich wurde eine neue Leitlinie zum Einsatz von Antikoagulanzien veröffentlicht: Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen
Demnach dürfen private Endverbraucher „künftig“ keine Produkte mit Antikoagulanzien mehr verwenden. Alphachloralose-haltige Produkte bleiben zugelassen.
„Künftig“ heißt: Die Leitlinie tritt 10 Monate nach Veröffentlichung in Kraft (Datum der Leitlinie: 1. Juni 2025), d. h. zum 1. April 2026.
Für professionelle (in AT: konzessionierte) Schädlingsbekämpfer gilt dann ein Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung.
Hier wird Bezug genommen auf die Kriterien des Leitfadens NoCheRo-Guidance for the Evaluation of Rodent Traps (Umweltbundesamt Deutschland). Fallen, die diese erfüllen, gelten als hinreichend wirksam, sofern die privaten Verwender über die korrekte Handhabung informiert sind.
Die digitale Schädlingsbekämpfung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird in der Branche sowohl als Chance als auch als Herausforderung wahrgenommen.
In Österreich wurde eine neue Leitlinie zum Einsatz von Antikoagulanzien veröffentlicht: Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten WirkstoffenDemnach dürfen private Endverbraucher „künftig“ keine Produkte mit Antikoagulanzien mehr verwenden. Alphachloralose-haltige Produkte bleiben zugelassen.